Allgemeine Geschäftsbedingungen der xanocs GmbH
Der Verkauf und die Lieferung von Einbauküchen der xanocs GmbH („xanocs“) erfolgt ausschließlich zu nachfolgenden Geschäftsbedingungen:
Grundsätzliches
Grundsätzlich gilt, xanocs liefert nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Lieferungen auf Inseln ohne Straßenanbindung und ins Ausland sind nicht möglich. Für die Anlieferung auf Inseln mit Straßennetzanbindung gelten gesonderte Konditionen.
1. Lieferung und Montage
Die Kosten für die Montage der Küche, das Anschließen der von uns gelieferten Geräte (Elektro und Gas) und das Anschließen an Wasserzu- und -abläufe werden im Kaufvertrag – je nach Leistungsinhalt – separat ausgewiesen. Voraussetzung ist, dass die Wände für das Anbringen von Hängeschränken geeignet sind, alle Elektro- und Gasanschlüsse den gültigen Vorschriften und Normen entsprechen und die Anschlüsse an der richtigen Stelle unter Putz liegen. Gasanschlüsse sind durch einen separat zu beauftragendem Gasinstallateur sicherzustellen. Zusätzlich benötigtes Anschluss-/Befestigungsmaterial sowie dadurch zusätzlich entstandener Aufwand wird von unserem Montageteam separat berechnet.
1.1. Nur Lieferung der Ware
Sollte ausschließlich nur eine Lieferung gewünscht sein, fällt eine Pauschale in Höhe von 249,00€ (inklusive Mehrwertsteuer) an. Bei Übergabe der fehlerfreien und vollständigen Ware an den Kunden am Auslieferungsort geht der Haftungsausschluss auf den Kunden über. Der Kunde bestätigt den ordnungsgemäßen Erhalt der Ware, mit seiner Unterschrift auf den entsprechenden Dokumenten.
1.2. Haftung bei Selbstabholung
Bei einer Selbstabholung fallen Handlings Kosten (für die Annahme, Prüfung, Einlagerung und Übergabe der Ware) in Höhe von 99,00€ (inklusive Mehrwertsteuer) an. Bei Übergabe der fehlerfreien und vollständigen Ware an den Selbstabholer (bestätigt durch Unterschrift) am Stützpunkt/Depot, geht der Haftungsausschluss auf den Selbstabholer über. Der Kunde bestätigt den ordnungsgemäßen Erhalt der Ware auf den entsprechenden Dokumenten.
2. Lieferfrist
2.1. Die Lieferfrist beträgt in der Regel 6 – 12 Wochen, längstens aber 16 Wochen, es sei denn, es wird mit dem Käufer eine individuelle Liefervereinbarung getroffen. Die Lieferzeit beginnt nach Kaufvertragsabschluss am Tag, nachdem die vereinbarte 1. Anzahlung auf dem Konto von xanocs eingegangen ist.
2.2. Verzögert sich seitens des Käufers eine Lieferung und Montage zum Wunschtermin, z.B. noch anfallende Installations- oder Renovierungsarbeiten o. ä., und überschreitet der Verzug einen Monat, behält sich xanocs vor, Lagerungskosten in Höhe von 120,00 € pro angefangen Monat zu erheben.
3. Annahmeverzug des Käufers/Rücktritt vom Vertrag/Schadensersatz
3.1 Der Käufer ist zur Abnahme der Küche und zur Vereinbarung eines Montagetermins sowie zur Leistung der vereinbarten Zahlungen verpflichtet. Verstößt er gegen eine oder mehrere dieser Verpflichtungen, ist xanocs berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sie dem Käufer eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Verweigert der Käufer ernsthaft und endgültig die Erfüllung (§ 323 Abs. 1 BGB), ist die Nachfristsetzung durch xanocs entbehrlich. Durch den Rücktritt wird der Käufer zum Schadensersatz verpflichtet.
3.2 Für den Fall des Rücktritts ist xanocs berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 30 % des Kaufpreises statt der Erfüllung zu verlangen. Dem Käufer bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt xanocs ausdrücklich vorbehalten.
3.3 Hält sich der Käufer nicht an den gemeinsam mit dem Montagestützpunkt vereinbarten Montagetermin oder hat er zum vereinbarten Termin die im Kaufvertrag vereinbarten Vorarbeiten (gemäß Installationsplänen) nicht erbracht, kann dies zu einem Montageabbruch führen. xanocs ist berechtigt, hierfür anfallende Kosten in Höhe von 50% der im Kaufvertrag ausgewiesenen Montagekosten für den dann anfallenden Montageabbruch, Rücktransport und Zwischeneinlagerung der Küche sowie erneute Anfahrt vom Käufer zu verlangen. Terminänderungen sind mindestens 2 Arbeitstage vorher in der xanocs Hauptzentrale schriftlich oder dem Kundenservice (Zustimmung zur Sprachaufnahme) von xanocs mitzuteilen.
4. Mängelhaftung (Gewährleistung und Garantie)
4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
4.2 Zusätzlich gewährt xanocs dem Käufer auf alle Holzteile, Kunststoffteile und Steinarbeitsplatten eine 2-Jahres Garantie für alle Material- und Verarbeitungsfehler. Die Garantie beginnt mit dem Tag der Montage der Einbauküche. Im Garantiefall wird xanocs nach eigener Wahl auf eigene Kosten die mangelhaften Teile nachbessern oder austauschen. Darüberhinausgehende Ansprüche aus der Garantie bestehen nicht.
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche werden durch diese Garantie ergänzt, nicht eingeschränkt. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte stehen Ihnen daneben weiterhin in vollem Umfang zu. Bei Fragen oder bei Inanspruchnahme der Garantie wenden Sie sich bitte an:
xanocs GmbH, am Weinberg 1, 04668 Grimma, E-Mail: info@xanocs.com
4.3 Für Schäden und Mängel, die infolge unsachgemäßer Behandlung und/oder mangelnder Pflege sowie normaler Abnutzung und Verschleiß entstehen, übernimmt xanocs keine Garantie oder Gewährleistung. Bei Echtholzküchen sind Farbtonschwankungen, Äste sowie unterschiedliche Maserungen als natürliche Merkmale anzusehen und gelten nicht als Mangel. Gleiches gilt durch Lichteinwirkung bedingte Farbänderungen.
Ein Gewährleistungs-/Garantieanspruch besteht ebenfalls nicht, wenn Ein- oder Umbauten an der Küche vom Käufer selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte unsachgemäß vorgenommen wurden und der geltend gemachte Anspruch darauf zurückzuführen ist. Auch Steinplatten sind Naturprodukte, die natürliche Farb- und Aderverläufe aufweisen, die nicht als Mangel angesehen werden.
5. Haftung
5.1 xanocs haftet für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit), Arglist, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und in den sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen unbeschränkt.
5.2 In Fällen der leichten Fahrlässigkeit haftet xanocs nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde und der Eintritt des Schadens durch die wesentliche Vertragspflicht verhindert werden sollte. Unter einer Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, zu verstehen. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6. Bonität
Der Vertragsabschluss steht unter der auflösenden Bedingung für den Fall, dass die von xanocs durchgeführte Bonitätsprüfung zu einem in Bezug auf den Käufer negativen Ergebnis führt.
7. Zahlungsverzug
7.1 Der Käufer gerät auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug, wenn er die in den Rechnungen genannten Fristen nicht einhält.
7.2 Bei Zahlungsverzug des Käufers ist xanocs berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 288 BGB zu berechnen.
7.3 Ist eine Anzahlung vereinbart, ist xanocs berechtigt, die Produktion der Küche erst dann zu veranlassen, wenn der Anzahlungsbetrag auf dem Konto der xanocs eingegangen ist. Erfolgt die Anzahlung trotz Fristsetzung nicht oder nicht fristgerecht, ist xanocs berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatz gemäß Ziffer 3 zu verlangen. Verzögerungen, die sich aus diesem Sachverhalt ergeben, können xanocs nicht angelastet werden.
7.4 Die Restzahlung wird am Montagetag – nach erfolgter Montage und Abnahme durch den Kunden – fällig. Der Betrag ist an das beauftragte Montageteam zu entrichten und kann entweder bar, per Karte oder auch mittels Lastschrift beglichen werden.
7.5 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig titulierten Ansprüchen gestattet.
8. Zugaben
Wurde dem Käufer bei Abschluss des Kaufvertrages eine Gratiszugabe übergeben, so ist der Käufer verpflichtet, im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag durch xanocs diese Zugabe unversehrt und innerhalb von 5 Werktagen an xanocs GmbH, am Weinberg 1, 04668 Grimmas zurückzusenden. Wird dem seitens des Kunden nicht nachgekommen, behält sich xanocs vor, eine entsprechende Rechnung zu versenden.
9. Ausschluss des Widerrufsrechts
Es besteht kein Widerrufsrecht, da es sich vorliegend um einen Vertrag zur Lieferung von Waren handelt, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma xanocs.
11. Unterlagen
xanocs ist Urheber und Eigentümer aller an den Käufer übergebenen Unterlagen wie Kaufvertrag, Grundriss, Perspektivansicht, Planskizzen, Zeichnungen, Installationspläne etc. (im Folgenden nur: Unterlagen). xanocs behält sich das Eigentum hieran bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.