Aus den vielen Jahren in der Küchenbranche und von mir selbst weiß ich, dass eine Küche eine große Anschaffung ist, für die viel Geld ausgegeben werden kann. Entsprechend wichtig ist ein ausführlicher Kaufvertrag. In ihm wird alles Relevante festgehalten und er ist für Verkäufer als auch Käufer bindend. Ist der Kaufvertrag stimmig, kommt es nicht zu Missverständnissen oder sonstigen bösen Überraschungen. Damit du der Herausforderung Kaufvertrag mutig entgegentreten kannst, zeige ich dir alles, was du zu diesem wissen und beachten solltest.

Das sind die Inhalte des Kaufvertrags

Da die Küche viele Einzelteile umfasst und auch Lieferung oder Abholung und Montage geklärt sein wollen, ist ein ausführlicher Kaufvertrag essenziell. Der Kauf einer neuen Küche unterscheidet sich allerdings sehr von dem einer gebrauchten. Darum gehen wir gemeinsam beide Situationen in eigenen Unterpunkten miteinander durch.

Der Kaufvertrag für die neue Küche

Du hast dich ausführlich beraten lassen und weißt nun, wie deine Küche aussehen soll? Das ist gut. Stelle sicher, dass das auch aus deinem Vertrag hervorgeht. Einen kompetenten Berater erkennst du daran, dass er dir einen Vertrag aufsetzt, der mindestens die folgenden Punkte umfasst:

  • Hersteller, Modell und Seriennummern
  • Schränke samt Fronten, Griffen und Schubladen mit genauer Angabe von Anzahl und Maßen
  • Sockel
  • Arbeitsplatten
  • Elektrogeräte mit Herstellern und Seriennummern
  • Armaturen
  • Dunstabzugshaube
  • Beleuchtung
  • weitere abgesprochene Details

Achte außerdem darauf, dass vor dem Aufsetzen des Vertrags ein Fachmann deines Küchenanbieters bei dir war und deine Küche ausgemessen hat. Die genauen Abmessungen samt Bestätigung des Experten und der Küchenplan sind ebenfalls Bestandteil deines Vertrags.

Im Kaufvertrag wird die zweijährige Gewährleistung (Sachmängelhaftung) des Herstellers festgehalten. Sie umfasst sowohl Schönheitsfehler und äußerliche Makel wie auch Beeinträchtigungen der Funktion beispielsweise bei Elektrogeräten. Entstehen also nach der Montage innerhalb des Zeitraums Schäden oder Mängel, ist der Verkäufer zu einer Nacherfüllung, also einer Behebung dieser Makel, verpflichtet. Darüber hinaus kann der Händler freiwillig eine Garantie anbieten, die aber die Gewährleistung nicht ersetzen oder unterbieten darf.

Ein weiterer Bestandteil des Vertrags ist der Kaufpreis. Unter Umständen kann der Verkäufer mit dem Preis noch etwas runtergehen, wenn du als Käufer nach einem Rabatt fragst. Behalte aber die Kosten für Lieferung und Montage im Blick: Hier sollte von Anfang an feststehen, was diese Services leisten und somit kosten sollen. Schließlich willst du vermeiden, dass am Montagetag bestimmte Arbeiten nicht erledigt werden.

Bitte deinen Küchenanbieter um gesonderte Auslobung der Liefer- und Montagekosten. Das erlaubt dir, sie von der Steuer abzusetzen. Frage außerdem nach der Höhe der Anzahlung: Wenn du Glück hast, gibt es keine. Allerdings können Händler eine Anzahlung für die Küche selbst und auch für die elektrischen Geräte veranschlagen.

Wichtig ist auch der Liefertermin. In manchen Fällen können die Verkäufer kein genaues Datum nennen, weil die Küche eigens für dich angefertigt wird. Allerdings können sie den Auslieferungstermin meist auf eine Woche begrenzen. Dieser Zeitraum sollte auch im Kaufvertrag festgehalten werden, damit du als Käufer nicht zu lange auf deine neue Küche warten musst.

Der Kaufvertrag für gebrauchte Küchen

Wenn du eine Küche gebraucht kaufen möchtest, ist der Kaufpreis natürlich niedriger als für ein neues Modell. Andererseits stehst du vor der Herausforderung, dass sie sehr wahrscheinlich Abnutzungsspuren und damit einen schlechteren Zustand aufweist. Es kommt vor, dass du eine Einbauküche vom Vormieter übernehmen kannst, wenn du in eine Mietwohnung ziehst. Oft passen diese Küchen genau in den Raum, in dem sie stehen, weil sie für ihn angefertigt wurden. Ich empfehle dir dringend, einen privaten Kaufvertrag für die gebrauchte Küche abzuschließen. Rechtlich handelt es sich dabei um einen Vertrag nach Paragraph 433 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieser Kaufvertrag für die Küche sollte schriftlich festgehalten und muss von beiden Parteien, also vom Verkäufer (Vormieter) sowie dem Käufer (Nachmieter oder Vermieter) unterschrieben werden.

Für diesen ist es ratsam, mit dem Vorbesitzer zu verabreden, dass du die Küche vor Ort in Augenschein nehmen darfst. Auf Fotos sieht man nämlich längst nicht alles, was an einer Einbauküche im Argen liegt oder wo Schäden liegen– speziell nicht, wenn der Fotograf das gar nicht möchte.

Führe zusammen mit dem Vormieter ein Protokoll über die gemeinsame Küchenbegehung: Alle Möbel und Geräte sollten mitsamt der Seriennummer aufgeführt werden. Haltet alle Makel und Abnutzungserscheinungen fest und übernehmt sie auch für den Kaufvertrag. Du solltest auch Fotos machen, damit später im Zweifelsfall leicht ersichtlich ist, welche Mängel oder Schäden an der Einbauküche schon vor dem Kauf da waren.

Der Vormieter wird einen Preis oder eine Verhandlungsbasis nennen. Bevor du als Nachmieter darauf eingehst, solltest du nachrechnen, ob er fair ist: Man nimmt bei Küchen eine ungefähre Lebensdauer von 25 Jahren an. Nachdem die Hälfte dieser Zeit verstrichen ist, ist auch der Wert der Küche um die Hälfte gesunken. Allerdings hängt der Preis auch davon ab, ob die Einbauküche eigens für den Raum angefertigt wurde und welche Mangel und Abnutzungserscheinungen sie aufzeigt.

Haltet auch im Kaufvertrag fest, welche Dokumente dir der Vormieter überreicht: Bekommst du die Rechnungen und Bedienungsanleitungen? Händigt er dir zusätzlich noch gültige Garantiescheine aus, müsst ihr außerdem einen sogenannten Abtretungsvertrag unterzeichnen. Nur so geht die Herstellergarantie auf dich über. Eine weitere Gewährleistung schließt ein Privatverkäufer im Normalfall aus.

Falls noch gar nicht klar ist, ob du die Wohnung wirklich mieten darfst, könnt ihr eine aufschiebende Bedingung im Kaufvertrag festlegen. Sie sorgt dafür, dass der Kaufvertrag für die Küche erst dann wirksam wird, wenn du den Mietvertrag für die Wohnung unterzeichnest und somit tatsächlicher Nachmieter wirst. So kannst du bei Nicht-Beziehen der Wohnung immer noch den Rücktritt des Kaufvertrags veranlassen. Hast du den Kaufvertrag aber einmal unterschrieben ohne eine solche Bedingung, gibt es für dich kein Rücktrittsrecht.

Möchtest du die Küche lieber bei jemandem kaufen, sie abholen und sie bei dir aufbauen, solltest du im Vorfeld sehr sorgfältig ihren Zustand dokumentieren. Fotos sind besonders wichtig, ebenso wie ein genaues Protokoll. Nur so siehst du, welche Makel schon vorhanden waren und welche erst beim Transport entstanden sind. Lege außerdem fest, wer den Abbau übernimmt.

Wichtig sind außerdem die Zahlungsmodalitäten: Ideal ist es, wenn du die Summe überweisen kannst. So ist der Beleg vorhanden, dass du bei der Übergabe bezahlt hast. Besteht der bisherige Besitzer auf Bargeld, solltest du in den Kaufvertrag aufnehmen lassen, dass die Summe beglichen wurde.

Diese Tipps solltest du beachten

Mittlerweile habe ich als Studioleiterin schon viele Küchen verkauft und kann dir einen wichtigen Rat mitgeben: Brich beim Kaufvertrag für deine Küche nichts übers Knie! Die Anschaffung wird dich über viele Jahre begleiten, und deshalb solltest du als Käufer unbedingt alles dafür tun, dass alles glatt geht. Lass dich nicht von „einmaligen Angeboten“, die „nur heute“ möglich sind, zu einer schnellen Unterschrift verleiten. Ein seriöser Berater drängt dich nicht zu so etwas. Er überlässt dir den Vertrag als Vordruck, damit du ihn in Ruhe zu Hause lesen kannst. Nimm dir dafür Zeit und lies vor allem auch das Kleingedruckte ganz genau. Falls dir etwas nicht ganz klar ist, rufst du einfach deinen Berater an und fragst nach. Er wird dir alles genau erklären, schließlich möchte er ebenso wie du, dass der Vertrag zustande kommt. Solange du nichts unterschrieben hast, hast du immer noch den Anspruch, die Küche abzulehnen.

Fazit: Eile mit Weile beim Kaufvertrag für die Küche

Stehst du vor der Anschaffung einer neuen oder gebrauchten Küche, sollte der Kaufvertrag möglichst umfassend sein und jedes Detail der Küche genau beschreiben. Schau dir für eine erste Idee doch gern die Muster der Kaufverträge deiner Freunde oder Verwandten von ihren Küchen an. Die Liefer- und Montagebedingungen sollten festgelegt und die Preise möglichst transparent sein. Unterschreibe nichts, was du nicht komplett verstehst – auch und vor allem, wenn die unverständlichen Wendungen sich irgendwo im Kleingedruckten verstecken. Frage als Käufer lieber einmal zu viel als einmal zu wenig nach. Nur so kannst du sicherstellen, dass die Küche passgenau und zu den vereinbarten Konditionen bei dir ankommt.

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