Eine Küche ist eine große Anschaffung, für die Du viel Geld ausgeben kannst. Entsprechend wichtig ist ein ausführlicher Kaufvertrag, in dem alles Wichtige festgehalten wird, zumal dieser für beide Seiten bindend ist. So kommt es nicht zu Missverständnissen oder bösen Überraschungen, was die Maße betrifft.
Das sind die Inhalte des Kaufvertrags
Die Küche umfasst viele Einzelteile, und auch Lieferung oder Abholung und Montage wollen geklärt sein. Der Kauf einer neuen Küche unterscheidet sich sehr von dem einer gebrauchten. Darum beschreiben wir beide Situationen in eigenen Unterpunkten.
Der Kaufvertrag für die neue Küche
Du hast Dich ausführlich beraten lassen und weißt nun, wie Deine Küche aussehen soll? Das ist gut. Stelle sicher, dass das auch aus dem Vertrag hervorgeht. Ein kompetenter Berater setzt Dir einen Vertrag auf, der zumindest die folgenden Punkte umfasst:
- Hersteller, Modell und Seriennummern
- Schränke samt Fronten, Griffen und Schubladen mit genauer Angabe von Anzahl und Maßen
- Sockel
- Arbeitsplatten
- Elektrogeräte mit Herstellern und Seriennummern
- Armaturen
- Dunstabzugshaube
- Beleuchtung
- weitere abgesprochene Details
Vor dem Aufsetzen des Vertrags war ein Fachmann Deines Küchenanbieters bei Dir und hat Deine Küche ausgemessen. Die genauen Abmessungen samt Bestätigung des Experten und der Küchenplan sind ebenfalls Bestandteil des Vertrags.
Im Kaufvertrag wird die zweijährige Gewährleistung (Sachmängelhaftung) des Herstellers festgehalten. Sie umfasst sowohl Schönheitsfehler und äußerliche Makel wie auch Beeinträchtigungen der Funktion. Darüber hinaus kann der Händler freiwillig eine Garantie anbieten, die aber die Gewährleistung nicht ersetzen oder unterbieten darf.
Ein weiterer Bestandteil des Vertrags ist der Kaufpreis. Unter Umständen kann der Verkäufer mit dem Preis noch etwas hinuntergehen, wenn Du nach einem Rabatt fragst. Behalte aber die Kosten für Lieferung und Montage im Blick: Hier sollte von Anfang an feststehen, was diese Services leisten und somit kosten sollen – nicht, dass am Montagetag bestimmte Arbeiten nicht erledigt werden.
Bitte um gesonderte Auslobung der Liefer- und Montagekosten. Das erlaubt Dir, sie von der Steuer abzusetzen. Frage nach der Höhe der Anzahlung: Hast Du Glück, gibt es keine. Allerdings können Händler eine Anzahlung für die Küche selbst und auch für die elektrischen Geräte veranschlagen.

Wichtig ist auch der Liefertermin. In manchen Fällen können die Hersteller kein genaues Datum nennen, weil die Küche eigens für Dich angefertigt wird. Allerdings können sie den Auslieferungstermin meist auf eine Woche begrenzen. Dieser Zeitraum sollte auch im Kaufvertrag festgehalten werden, damit Du nicht zu lange auf Deine neue Küche warten musst.
Der Kaufvertrag für gebrauchte Küchen
Wenn Du eine Küche gebraucht kaufen möchtest, zahlst Du natürlich weniger als für ein neues Modell. Andererseits weist sie natürlich Abnutzungsspuren auf. Es kommt vor, dass Du eine Küche vom Vormieter übernehmen kannst, wenn Du in eine Mietwohnung ziehst. Oft passen diese Küchen genau in den Raum, in dem sie stehen, weil sie für ihn angefertigt wurden. Besprich mit dem Vorbesitzer, dass Du die Küche vor Ort in Augenschein nehmen darfst. Auf Fotos sieht man nämlich längst nicht alles, was an einer Küche im Argen liegt – speziell nicht, wenn der Fotograf das gar nicht möchte.
Führe zusammen mit dem Vormieter ein Protokoll über die gemeinsame Küchenbegehung: Alle Möbel und Geräte sollten mitsamt der Seriennummer aufgeführt werden. Haltet alle Makel und Abnutzungserscheinungen fest und übernehmt sie auch für den Kaufvertrag. Du solltest auch Fotos machen, damit später im Zweifelsfall leicht ersichtlich ist, welche Makel schon vor dem Kauf da waren.
Der Vormieter wird einen Preis oder eine Verhandlungsbasis nennen. Du kannst nachrechnen, ob er fair ist: Man nimmt bei Küchen eine ungefähre Lebensdauer von 25 Jahren an. Nachdem die Hälfte dieser Zeit verstrichen ist, ist auch der Wert der Küche um die Hälfte gesunken. Allerdings hängt der Preis auch davon ab, ob die Küche eigens für den Raum angefertigt wurde und welche Makel und Abnutzungserscheinungen sie aufzeigt.
Haltet auch im Kaufvertrag fest, welche Dokumente Dir der Vormieter überreicht: Bekommst Du die Rechnungen und Bedienungsanleitungen? Händigt er Dir zusätzlich noch gültige Garantiescheine aus, müsst ihr außerdem einen sogenannten Abtretungsvertrag unterzeichnen. Nur so geht die Herstellergarantie auf Dich über. Eine weitere Gewährleistung schließt ein Privatverkäufer im Normalfall aus.
Falls noch gar nicht klar ist, ob Du die Wohnung wirklich mieten darfst, könnt ihr eine aufschiebende Bedingung im Kaufvertrag festlegen. Sie sorgt dafür, dass der Kaufvertrag für die Küche erst dann wirksam wird, wenn Du den Mietvertrag für die Wohnung unterzeichnest.
Möchtest Du die Küche bei jemandem kaufen, sie abholen und sie bei Dir aufbauen, solltet ihr im Vorfeld sehr sorgfältig ihren Zustand dokumentieren. Fotos sind besonders wichtig, ebenso wie ein genaues Protokoll. Nur so seht ihr, welche Makel schon vorhanden waren und welche erst beim Transport entstanden sind. Legt außerdem fest, wer den Abbau übernimmt!
Wichtig sind außerdem die Zahlungsmodalitäten: Ideal ist es, wenn Du die Summe überweisen kannst. So ist der Beleg vorhanden, dass Du bezahlt hast. Besteht der bisherige Besitzer auf Bargeld, solltet ihr in den Kaufvertrag aufnehmen, dass die Summe beglichen wurde.
Diese Tipps solltest Du beachten
Brich beim Kaufvertrag für Deine Küche nichts übers Knie! Die Anschaffung wird Dich über viele Jahre begleiten, und Du möchtest doch, dass alles glatt geht. Lass Dich nicht von „einmaligen Angeboten“, die „nur heute“ möglich sind, zu einer schnellen Unterschrift verleiten! Ein seriöser Berater drängt Dich nicht zu so etwas. Er überlässt Dir den Vertrag, damit Du ihn in Ruhe zu Hause lesen kannst. Nimm Dir dafür Zeit und lies vor allem auch das Kleingedruckte ganz genau. Falls Dir etwas nicht ganz klar ist, rufst Du einfach Deinen Berater an und fragst nach. Er wird Dir alles genau erklären, schließlich möchte er ebenso wie Du, dass der Vertrag zustande kommt.
Fazit: Eile mit Weile beim Kaufvertrag für die Küche
Wenn Du Dir eine neue oder eine gebrauchte Küche zulegen möchtest, sollte der Kaufvertrag möglichst umfassend sein und jedes Detail der Küche genau beschreiben. Die Liefer- und Montagebedingungen sollten festgelegt und die Preise möglichst transparent sein. Unterschreibe nichts, was Du nicht komplett verstehst – auch und vor allem, wenn die unverständlichen Wendungen sich irgendwo im Kleingedruckten verstecken. Frage lieber einmal zu viel als einmal zu wenig nach. Nur so kannst Du sicherstellen, dass die Küche passgenau und zu den vereinbarten Konditionen bei Dir ankommt.